Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Allgemeines/Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen als Kunde und Hornung Management Consulting, Allersberg, Deutschland. Abweichende Bestimmungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn diesen durch Hornung Management Consulting nicht widersprochen wird.
1.2. Die folgenden Definitionen werden für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet: „Kunde“: Jede (juristische) Person, die mit Hornung Management Consulting einen Vertrag abschließt oder an Hornung Management Consulting ein Angebot übermittelt:
„Seminare“: Schulungen und Lehrgänge, die von Hornung Management Consulting öffentlich angeboten werden. Daten, Veranstaltungsorte sowie Seminarinhalte sind auf der Webseite von Hornung Management Consulting ausgeschrieben.
„Beratungsdienstleistungen“: Beratungsleistung, die von der Hornung Management Consulting erbracht werden. Hierzu zählen auch Seminare, die auf den Kunden zugeschnitten sind und nicht für die Öffentlichkeit durchgeführt werden.
1.3. Sofern die AGB zwischen Hornung Management Consulting und einem Kunden vertraglich vereinbart wurden, so gelten die AGB auch für sämtliche damit in Zusammenhang stehenden Zusatzverträge.
1.4. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.Beratungsdienstleistungen – Auftragserteilung, Beauftragung Dritter, Pflichten des Kunden, Reisekosten, Spesen, Abrechnungsintervall, Zahlungsbedingungen
2.1. Der Umfang und Erfüllungsort einer konkreten Beratungsdienstleistung wird im Einzelfall zwischen dem Kunden und Hornung Management Consulting vertraglich vereinbart. Bei der Herstellung von Berichten, Analysen, Konzepten, Plänen, etc. ist Hornung Management Consulting weisungsfrei. Für die Leistungserbringung wird Hornung Management Consulting immer den nach ihrem freien Ermessen sachgerechten Arbeitsort wählen.
2.2. Hornung Management Consulting ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch einen zur Erbringung der Dienstleistung qualifizierten Dritten erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch Hornung Management Consulting selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Kunden.
2.3. Der Kunde sorgt dafür, dass alle Rahmenbedingungen bei der Erfüllung der sonstigen Dienstleistung an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben. Insbesondere wird der Kunde Hornung Management Consulting einen Arbeitsplatz (Schreibtisch, Stuhl) sowie einen Internetzugang (LAN oder WLAN) und den elektronischen Zugang zu den notwendigen Kunden-Dokumenten zur Verfügung stellen. Der Kunde wird Hornung Management Consulting auch über vorher durchgeführte und laufende Beratungen umfassend informieren, sofern diese für Hornung Management Consulting oder die Erfüllung des Dienstleistungsauftrages relevant sind. Der Kunde sorgt dafür, dass Hornung Management Consulting auch ohne besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung der sonstigen Dienstleistung notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung der sonstigen Dienstleistung von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von Hornung Management Consulting bekannt werden.
2.4. Reisekosten werden unabhängig vom gewählten Reisemittel mit 0,50 EUR pro Reisekilometer (schnellste strecke Google Maps) vergütet. Für jeden angefangen Tag, der außerhalb unserer Büroräumlichkeiten vor Ort erbracht wird, fällt eine Übernachtungs- und Spesenpauschale von 160,- EUR an.
2.5. Erbrachte Beratungsdienstleistungen werden, insofern nicht abweichend vereinbart, anteilig zum Monatsende in Rechnung gestellt.
2.6. Die Zahlungsfrist für Beratungsdienstleistungen beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto.
3. Seminare – Vertragsschluss, Anmeldung, Änderung und Absage, Zahlungsbedingungen
3.1. Anmeldungen von Kunden zu Hornung Management Consulting Seminaren können schriftlich per Post, Telefax, E-Mail erfolgen. Anmeldungen von Kunden gelten als Vertragsangebot, welches durch Annahme von Hornung Management Consulting zu einem Vertragsabschluss führt.
3.2. Teilnehmer können binnen 14 Tagen ab verbindlicher Anmeldung zu einem konkreten Termin des Seminars unentgeltlich ohne Angabe von Gründen eine Umbuchung zu einem anderen Termindurchführen. Dieses Recht zur Umbuchung gilt nicht, wenn zwischen der Umbuchung und dem ursprünglich gebuchten Termin weniger als 14 Tage liegen. Um die Umbuchung durchzuführen, muss der Teilnehmer Kontakt mit Hornung Management Consulting über die E-Mail-Adresse hello@moritzhornung.com nehmen.
3.3. Sollte der Lehrgang aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs von Hornung Management Consulting liegen, nicht stattfinden können, wie etwa durch Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Unruhen oder andere Fälle höherer Gewalt, wird dies den Teilnehmern unverzüglich mitgeteilt.
Gleiches gilt, wenn ein oder mehrere Experten aus unvorhersehbaren Gründen, wie etwa einer plötzlichen Erkrankung oder einem anderen dringenden Hinderungsgrund, die Veranstaltung nicht durchführen kann/können oder der Veranstaltungsort aufgrund technischer, infrastruktureller oder sonstiger Störungen unbenutzbar wird und es Hornung Management Consulting nicht möglich ist, rechtzeitig einen Ersatz zu finden und anzubieten.
3.4. Hornung Management Consulting hat das Recht, das Seminar auf Grund einer zu geringen Teilnehmerzahl absagen. In diesem Fall erfolgt die Absage spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin des betroffenen Seminars, um den Teilnehmern Planungssicherheit zu gewährleisten.
- Seminare – Leistungsumfang und Preise
4.1. Leistungsumfang
4.1.1. Hornung Management Consulting bietet für Seminare folgenden Leistungen an, welche im Preis inbegriffen sind:
a) Vermittlung der Seminarinhalte gemäß Seminarbeschreibung
b) Alle erforderlichen Seminarunterlagen
c) Ausstellen einer persönlichen Teilnehmerurkunde nach abgeschlossenem Seminar.
d) Bei physisch stattfindenden Seminaren, die Bereitstellung der erforderlichen Materialien und Schulungsräume.
Alle sonstigen Kosten, wie etwa Fahrt- und Übernachtungskosten des Kunden, sind in dem Preis nicht inbegriffen. Die Kosten werden nur von Hornung Management Consulting übernommen, wenn dies ausdrücklich, schriftlich und im Einzelfall mit dem Kunden bei Vertragsabschluss vereinbart wurde.
4.1.2. Bei Seminaren sind nur jene Leistungen im Preis inbegriffen, die ausdrücklich zwischen Hornung Management Consulting und dem Kunden bei Vertragsabschluss vereinbart werden.
4.2. Preise
4.2.1 Die Preise und Gebühren werden für Seminare bei Vertragsabschluss festgelegt. Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung des Kunden aktuellen Preisangaben auf der Webseite von Hornung Management Consulting.
4.3. Die Zahlungsfrist für Seminare beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto. Der Teilnahmebeitrag ist in jedem Fall bis zum Beginn des gebuchten Seminars zu entrichten, auch wenn dadurch die Zahlungsfrist verkürzt wird. Hornung Management Consulting behält sich vor, Kunden, die ihrer Zahlungspflicht nicht nachgekommen sind, von Seminaren auszuschließen.
5. Haftung
5.1 Seminare und Beratungsdienstleistungen werden von qualifizierten Experten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Hornung Management Consulting übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Seminarunterlagen und die Durchführung des Seminars oder der erbrachten Beratungsdienstleistungen.
5.2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Hornung Management Consulting keine Verantwortung für Unfälle, die sich auf dem Weg des Kunden zum und vom Seminarort ereignen, übernimmt. Als Seminarort gilt jeder Ort, an dem Hornung Management Consulting gemeinsam mit dem Kunden Aktivitäten, welcher Art auch immer, entfaltet. Handelt es sich dabei um Seminarräume in einem Gebäude, so beginnt und endet der Weg des Kunden am allgemeinen Eingang zu den Seminarräumen.
5.3. Die Gesamthaftung von Hornung Management Consulting für alle Ansprüche, Schäden und Entschädigungen, unabhängig von der Art des Anspruchs, überschreitet nicht den höchsten Betrag der Vergütung, die für die spezifischen Leistungen, die dem Anspruch zugrunde liegen, gezahlt oder geschuldet werden.
5.4. Hornung Management Consulting haftet auf Schadensersatz nur bei Verschulden. Die Haftung von Hornung Management Consulting auf Schadensersatz, insbesondere wegen Pflichtverletzung, Verzögerung der Leistung oder nicht bzw. nicht wie geschuldet erbrachter Leistung, ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch Hornung Management Consulting oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen; in diesem Fall ist die Haftung der Hornung Management Consulting auf den vertragstypischen und voraussehbaren unmittelbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die Hornung Management Consulting zu vertreten hat, oder bei zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
5.5 In keinem Fall haftet Hornung Management Consulting für Beträge für Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, Datenverlust, vertragliche Ansprüche Dritter, Sachschäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden oder Strafschadenersatz, selbst wenn solche Schäden vorhersehbar waren.
5.6. Soweit der Schadensersatzanspruch Hornung Management Consulting gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
6. Preise, Rechnungslegung, Verzugszinsen, Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
6.1. Alle Preise und Gebühren gelten in Euro, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2. Hornung Management Consulting ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch Hornung Management Consulting einverstanden.
6.3. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist Hornung Management Consulting berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe geltend zu machen.
7. Urheber- und Nutzungsrechte
Alle im Rahmen einer Leistungserbringung von Hornung Management Consulting dargestellten Fremdlogos, Bilder und Grafiken sind Eigentum der entsprechenden Unternehmen und unterliegen dem Copyright der entsprechenden Lizenzgeber. Sämtliche auf von Hornung Management Consulting bereitgestellten Unterlagen dargestellten Fotos, Logos, Texte, Berichte, dürfen nicht ohne das Einverständnis von Hornung Management Consulting kopiert oder anderweitig genutzt werden. Kunden dürfen, die von Hornung Management Consulting bereitgestellten Unterlagen nur in unverändertem Zustand zum Zwecke der privaten Vorführung nutzen. Alle Rechte vorbehalten.
8. Referenznennung
Kunden, die nicht nur an Seminaren teilgenommen haben, dürfen von Hornung Management Consulting als Referenz genutzt werden. Hornung Management Consulting hat das zeitlich unbegrenzte Recht, den Firmennamen des Kunden sowie dessen Firmenlogo auf seiner Website, in anderen Medien sowie in Geschäfts-/Marketingunterlagen als Referenz und Hinweis auf die Geschäftsbeziehung zu nutzen. Weitere Details des jeweiligen Kundenprojekts werden nur nach vorheriger Absprache und ausdrücklicher Zustimmung des Kunden veröffentlicht. Dieses Recht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Diese Zustimmung kann jederzeit ohne Angaben von Gründen vom Kunden schriftlich widerrufen werden.
9.Datenschutz
Die Datenschutzerklärung von Hornung Management Consulting ist in der aktuellen Fassung auf der Webseite von Hornung Management Consulting (https://www.moritzhornung.com/datenschutzerklaerung) abrufbar und gilt wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Kunden und Hornung Management Consulting.
10.Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1. Es gilt deutsches Recht.
10.2. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Nürnberg.
Hornung Management Consulting ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB, aus welchem Grund auch immer, nichtig sein, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
11.2. Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Stand: 01.01.2025